Artikel 5 Grundgesetz


(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.Artikel 5 Grundgesetz

Werte und hochgeschätzte Besucher meiner Seite. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich die von Ihnen hier erwarteten Informationen nicht mehr bereitstellen kann. Im Namen des Jugendschutzes werden unliebsame Informationen systematisch aus dem Netz getilgt, und nun hat es auch mich erwischt. Im folgenden möchte ich das entsprechende Anschreiben von jugendschutz.net dokumentieren.

Anschreiben des jugendschutz.net Anschreiben des jugendschutz.net Rechtliche Hinweise jugendschutz.net Rechtliche Hinweise jugendschutz.net

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